Sorgerecht:
Das Gesetz sieht in der Regel bei verheirateten Paaren das gemeinsame Sorgerecht auch nach der Scheidung als Regelfall an. Für den Fall, dass sich das gemeinsame Sorgerecht nachteilig auf das Kindeswohl auswirkt, können die Gerichte das alleinige Sorgerecht einem Elternteil übertragen.
Wir möchten Ihnen dabei helfen, eine Sorgerechtsregelung im Interesse Ihrer Kinder durchzusetzen. Hierbei sollte das Wohl des Kindes oberste Priorität haben. Etwaige Streitigkeiten zwischen den Eltern sollten hierbei nicht über das Kindeswohl gestellt werden.
Wenn Sie weitere Fragen zum Sorgerecht haben, können Sie unverbindlich unter 02841/39 11 929 Kontakt zu uns aufnehmen.
Umgangsrecht:
Auch wenn Kinder nach der Scheidung bei einem Elternteil leben, haben sie auch das Recht auf Umgang mit dem anderen Elternteil. Daher haben beide Elternteile das Recht - und die Pflicht auf- regelmäßigen Kontakt und Umgang mit ihren Kindern hinzuwirken. Dies natürlich nur so weit, wie dies dem Kindeswohl entspricht.
Wir beraten Sie gern darüber, was Sie beim Umgangsrecht beachten sollten.
Kontakt
Dr. Unger & Kollegen -Anwalt in Moers/ FamilienrechtHaagstr. 10
47441 Moers
Tel.: 02841/3911929
Fax: 02841/3911928
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Rechtsanwalt Dr. Manfred Bernhard Unger Familienrichter a.D.