Willkommen bei der Anwaltskanzlei Dr. Unger in Moers - Ihrer Anwaltskanzlei für Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht
Ob Scheidung, Ehevertrag, Zugewinn, Unterhalt oder Sorgerecht -
im Familienrecht ist neben einer fundierten Rechtskenntnis auch Verhandlungsgeschick und Einfühlungsvermögen gefordert, um Ihre Interessen durchzusetzen.
Unser Ziel als Anwalt für Familienrecht in Moers ist die gemeinsame Entwicklung interessengerechter Lösungen für Ihr familienrechtliches Problem.
Um bereits im Vorfeld einer Scheidung Fehler zu vermeiden, sollten Sie sich frühzeitig juristisch im Familienrecht beraten lassen. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Familienrecht. Rechtsanwalt Dr. Unger war vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt über 15 Jahre als Familienrichter tätig. Insgesamt war Rechtsanwalt Dr. Unger an weit über tausend familienrechtlichen Verfahren und Scheidungen beteiligt.
Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten
und die Risiken.
Auf der Grundlage eines jeden Einzelfalles setzen wir Ihre Ansprüche im Familienrecht konsequent durch, bzw. wehren unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab.
Dabei vertreten wir Sie im Familienrecht in Moers und bundesweit sowohl vor Gericht, als auch außergerichtlich. Wenn möglich, suchen wir eine einvernehmliche Lösung. Wenn nötig, gehen wir mit Ihnen im Familienrecht durch alle Instanzen.
Eine Vertretung durch die Anwaltskanzlei Dr. Unger in Moers kann im Familienrecht auf folgenden Gebieten erfolgen:
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Wir bedanken uns für das von Ihnen entgegengebrachte Interesse und hoffen, Ihnen einen ersten Eindruck über unser Tätigkeitsspektrum gegeben zu haben.
Weitere Informationen über Scheidung, Trennung, Unterhalt und Sorgerecht in Moers finden Sie auf unserer Startseite unter den weiterführenden Seiten.
Falls Sie Fragen dazu haben, ob wir der richtige Ansprechpartner für Ihr rechtliches Problem auf dem Gebiet des Familienrechts sind, können Sie unverbindlich unter Moers, Tel.: 02841/3911929 Kontakt zu uns aufnehmen.
Gern geben wir Ihnen auch Auskunft darüber, mit welchen Kosten Sie in Ihrem Verfahren rechnen müssen. Für den Fall, dass Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. In diesem Fall trägt dann die Staatskasse Ihre Rechtsanwaltskosten.
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Kontakt
Anwaltskanzlei Dr. Unger-Familienrechtskanzlei in MoersHaagstr. 10
47441
Moers
(direkt gegenüber dem Amtsgericht)
Tel.: 02841/3911929
Fax: 02841/3911928
kanzlei@ra-drunger.de


Rechtsanwalt und Richter a.D.
-über 30 Jahre juristische Erfahrung-

